allgemeine Geschäfts bedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nadine Jahn
Reichenbach Dorfstr. 20 B
07554 Gera
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Vertragsverhältnisse zwischen Frau Nadine Richter (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und deren Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt). Die Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Mit ihrer Übergabe an den Kunden werden die AGB Vertragsbestandteil. Sie gelten neben den Vorschriften des BGB, des HGB und der ZPO, soweit sie diese Vorschriften nicht verdrängen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem im Vertrag bzw. Angebot vereinbarten Termin.
2. Gegenstand des Vertrages – Begründung / Ausschluss / Beteiligte
Ein Vertrag kommt zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer grundsätzlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers bzw. durch dessen Ausführung des Auftrages zustande. Auf Verlangen eines jeden Vertragspartners ist der andere Vertragspartner verpflichtet, die schriftliche Beurkundung nachzuholen. Ein mündlich erteilter Auftrag wird aber nicht unwirksam, weil die schriftliche Vertragsbestätigung ausbleibt. Widersprüche haben unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein, per Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf von drei Werktagen ab Absendung des Bestätigungsschreibens gilt dieses als angenommen.
Die Auftragsausführung richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des Angebotes, der erteilten Auftragsbestätigung oder dem vereinbarten Vertrag und diesen AGB. Weicht die Auftragsbestätigung vom Angebot ab, so gilt dies als Ablehnung und neue Anfrage. Diese neue Anfrage bedarf der Annahme. Schweigen darauf gilt nicht als Annahme. Beweispflichtig für den Zugang des Bestätigungsschreibens für den Zeitpunkt des Zugangs ist der Absender.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten und Informationen sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Im Allgemeinen wird die vorgeschriebene Stückzahl geliefert bzw. die im Angebot/Vertrag festgelegte Leistung erbracht.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge wegen Inhalt, Herkunft und/oder technischer Form abzulehnen.
3. Preise / Abrechnung / Zahlung
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Auftragnehmer an die im Angebot enthaltenen Preise mindestens vier Wochen ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Tritt ein Auftraggeber nach Schließung des Vertrags von diesem zurück oder ficht er ihn wegen Irrtums an, so schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer Schadensersatz in Höhe der bereits zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistung. Die individuelle Vereinbarung einer Vertragsstrafe ist zulässig. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Die erbrachten Leistungen werden auf Grundlage der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen berechnet. Alle Preise werden laut § 19 Abs. 1 UStG ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Die Leistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzug berechnet. Bei nicht fristgerechter Zahlung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber den jeweils geltenden Verzugszins zu berechnen. Wird der Auftragnehmer nach dem Vertragsschluss die Gefahr mangelnder Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers erkennbar, ist der Auftragnehmer befugt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung durchzuführen. Wenn die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach einer angemessenen Frist nicht erbracht wurden, kann der Auftragnehmer ganz oder teilweise von geschlossenen Verträgen zurücktreten.
4. Leistungen / Gewährleistungsansprüche
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Leistungen in den Bereichen Grafikdesign, Satz, Druckvorstufe, Marketing-Beratung und -Konzeption sowie Coaching zur Verfügung. Zusätzliche bzw. detaillierte Leistungsbeschreibungen werden im Angebot/Vertrag geregelt. Dem Auftragnehmer steht es zu, Leistungen frei zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen und ist ferner berechtigt Leistungen zu ändern bzw. neu zu definieren, sofern es aus technischen Gründen erforderlich ist.
Die Produktion von Auflagen bzw. Erbringung von Leistungen erfolgt grundsätzlich erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber. Für nach der Freigabe festgestellte Fehler, welche zum Freigabezeitpunkt bereits vorhanden waren, ist der Auftragnehmer von der Haftung ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Leistungs- bzw. Lieferdatum. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich innerhalb der Gewährleistungsfrist Reparaturen bzw. Nachbesserungen in einer angemessenen Frist durchzuführen. Schlägt dies fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung, Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ansprüche stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber gelieferte Waren ohne die Zustimmung durch den Auftragnehmer selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt und dies eine Nachbesserung erschwert, unmöglich macht oder ursächlich für den Mangel ist. Eine Haftung für normale Abnutzung und sonstige Gewährleistungs-ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
5. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung, die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) einzuhalten. Insbesondere verpflichtet sich der Auftragnehmer, bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers, die einschlägigen Datenschutzbestimmungen gemäß Art. 28 Abs. 3 DS-GVO mit größter Gewissenhaftigkeit zu beachten. Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber im Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers. Dies gilt insbesondere auch für die während der Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur die für Abrechnungsprozesse und die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsprozesse erforderlich Daten zu speichern und sichert, dass diese Daten vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werden. Vorstehende Verpflichtungen treffen ebenfalls die von den Vertragspartnern eingesetzten Erfüllungshilfen und Subunternehmer. Entsprechende Verpflichtungen stellen die Parteien sicher und weisen diese auf Anfrage gegenseitig nach. Eine gesonderte Datenschutzerklärung steht zur Verfügung.
6. Fristen / Lieferung
Alle Fristen für die Leistungen des Auftragnehmers sind nur mit schriftlicher Bestätigung desselben verbindlich und beginnen mit dem Datum der Auftrags-bestätigung. Dazu hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle benötigten Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitzuteilen bzw. zur Verfügung zu stellen. Bei im Anschluss daran erteilten zusätzlichen bzw. erweiterten Aufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.
Der Liefertermin ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist an den Auftraggeber oder das Versandunternehmen übergeben wurde bzw. die vereinbarte Leistung erbracht wurde. Für die Laufzeit oder eventuelle Beschädigung beim Transport von Sendungen bei dem jeweiligen Postunternehmen haftet der Auftrag-nehmer generell nicht. Eine Zusage von Zustelltermin kann durch den Auftragnehmer nicht erfolgen, lediglich die Zusage über Einlieferungstermine bei den Postunter-nehmen ist verbindlich.
Im Falle durch den Auftragnehmer unverschuldete Nichteinhaltung von Fristen ist der Auftragnehmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht zu einer vorrangigen Bearbeitung des Auftrages verpflichtet. Durch den Auftragnehmer nicht vertretbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Streiks oder Arbeitskämpfe (auch von Zulieferern) oder schwere Krankheit entbinden den Auftragnehmer für deren Dauer von der Pflicht zur rechtlichen Bereitstellung der Leistung. Die vereinbarten Fristen verlängern sich entsprechend der Dauer der Störung. Ist ein Ende der Störung nicht absehbar oder ist sie von längerer Dauer als drei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Bei durch den Auftragnehmer verschuldeten Verzögerungen von Fristen, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und hat Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von einem halben Prozent für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch um höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Material-, Informations- und Datenbreitstellung durch den Auftraggeber
Alle benötigten Materialien, Informationen und Daten sind vom Auftraggeber in einwandfreiem Zustand dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Dabei ist der Auftragnehmer von einer Qualitäts- und Mengenkontrolle und der Prüfung bzw. Korrektur sämtlicher Daten freigestellt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass bei Materialien für die Weiterverarbeitung eine branchenübliche Mehrlieferung von 5% gesichert ist. Für die Verarbeitbarkeit des Materials ist der Auftraggeber verantwortlich. Kosten, welche aufgrund falscher Materialanlieferungen bzw. für Mehraufwand (durch fehlende oder unkorrekte Angabe von Informationen) entstehen, trägt der Auftraggeber.
Für die Einhaltung eventueller Urheberrechte, gesetzlicher Bestimmungen oder Rechte Dritter des Materials, der Informationen und angelieferten Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird dem Auftraggeber nach Auftrags-durchführung vorhandenes Restmaterial zur Abholung bereitgestellt. Wenn dieser es nach einer Frist von zwei Wochen nicht abholt, wird es vernichtet.
8. Urheberrechte / Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält die Urheberrechte an eigenen Entwicklungen. Das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen, Datenträgern und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, beim Auftragnehmer. Sämtliche Daten für die Produktion von Druckerzeugnissen und dergleichen sowie zur Verfügung gestellte Materialien und Geräte bleiben Eigentum des Auftragnehmers, es sei denn, dass diese gesondert in Rechnung gestellt werden. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch den Auftragnehmer.
Werden Teile der Leistung oder die vollständige Leistung auf Basis von frei verfügbarer Software oder Softwarefragmenten gefertigt oder werden sonstige Materialen (Bilder etc.) Dritter durch den Auftragnehmer verwendet, gelten die Nutzungsbestimmungen für diese Teile und Materialen zusätzlich. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die verwendete Software bzw. die verwendeten Materialien und die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen. Sollten derartige Nutzungsbedingungen für den Auftraggeber unzumutbar sein oder sich widersprechen, wird der Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers hin eine Alternative vorschlagen. Kommt die Alternative zum Einsatz, gilt vorstehendes entsprechend.
9. Haftungsbegrenzung
Ansprüche aus diesem Vertrag kann nur der Auftraggeber als Vertragspartner des Auftragnehmers geltend machen. Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer können weder abgetreten noch verpfändet werden.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung stehen, wenn diese durch den Auftragnehmer oder vom Auftragnehmer beauftragten Dritten grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden und sofern ein Vertrag gemäß Nummer 2 dieser AGB wirksam geschlossen wurde.
Abweichend von § 425 Abs. 1 HGB ist die Haftung für Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung oder Unterlassung des Auftragnehmers oder ein vom Auftragnehmer beauftragten Dritten zurückzuführen sind, insbesondere bei Verlust, Beschädigung und nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung, auf unmittelbare vertragstypische Schäden begrenzt. Der Auftragnehmer ist nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden haftbar. Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, gelten für diese Haftungsfälle die einschlägigen Vorschriften des HGB.
10. Versicherung
Wenn die an den Auftragnehmer übergebenen Manuskripte, Originale, Druckstücke, Papiere, elektronische Datenträger, Waren, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.
11. Schriftform
Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen von dieser AGB bedürfen der Schriftform. Der Schriftform bedarf außerdem die Aufhebung der vorgenannten Schriftformklausel.
12. Gerichtstand, Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist der Wohnsitz des Auftragnehmers. Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem gesamten Vertragsverhältnis oder den sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist der Wohnsitz des Auftragnehmers.
13. Unwirksamkeit einzelner Bedingungen
Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen oder des übrigen Vertrages zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber bleiben die sonstigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht dem Sinn und Zweck der Bestimmung am ehesten entspricht.